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Kosten und Dauer

Kosten:
Folgende Sätze gelten für 90 Minuten

– Heilpraktikerin beschränkt auf Psychotherapie Leistungen: 110,- Euro für 1,5 Stunden *
– Coaching Leistungen: 110,- Euro für 1,5 Stunden *
Paartherapie140,- Euro für 1,5 Stunden

*Sollten wir mal länger brauchen, werden darüber hinausgehende Zeiten nicht berechnet.
Zwischen den Sitzungen aufkommende Fragen, beantworte ich gern und ohne Berechnung telefonisch.
Das Gespräch kann die persönliche Arbeit jedoch nicht ersetzen.

Ausnahmen:
Sitzungen via Skype und für Kinder dauern in der Regel nur 60 Minuten und werden anteilig berechnet für Kinder
Kürzere oder längere Sitzungen nach Vereinbarung auch an Wochenenden.

Ermäßigungen:
In Härtefällen können wir einen reduzierten Satz vereinbaren. Bitte sprechen Sie mich an.

Wie viele Sitzungen sind nötig? Und mit welchem Abstand?:
Grundsätzlich ist jede Sitzung in sich abgeschlossen, und Sie sollten möglichst aus jeder Sitzung etwas „mitnehmen“.
Mein Bemühen ist Ihnen so schnell wie möglich Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Es gibt also keine Mindestanzahl von Sitzungen.
Spätestens nach 2 Sitzungen Coaching und Kinesiologie sollten Sie ein Gefühl dafür haben, ob Ihnen die Arbeit mit mir hilft.
Die meisten meiner Klienten kommen in zwei- bis dreiwöchigem Abstand.
Aus meiner Erfahrung nutzen Menschen mit klar eingrenzbaren Themen wie: Bewerbung, Entscheidung für oder gegen einen Job, Präsentationen, akuter Stress, Wettkampfvorbereitung etc. ca. 3-6 Sitzungen.
Menschen die sich in etwas größeren Umbruchssituationen wie Trennung, Lebenskrisen, depressiven Verstimmungen, berufliche Umorientierung, nach einschneidenden Erlebnissen oder begleitend zu anderen somatischen oder psychotherapeutischen Therapien befinden nutzen zumeist ca. 8-15 Sitzungen.
Aber … jeder Mensch und jedes Thema ist anders!

Krankenkassen/ Steuerliche Absetzbarkeit:
Eine Abrechnung über private Krankenkassen ist möglich sofern diese „Heilpraktikerleistungen Psychotherapie“ nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker anerkennt (GbüH Ziffer 19 Psychotherapie etc.) Über gesetzliche Kassen ist keine Abrechnung möglich.
Bitte beachten Sie jedoch das jede Abrechnung über eine GKV oder PKV als Psychotherapie erfolgt. Dies kann beim späteren Abschluss von privaten KV, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherern Schwierigkeiten geben oder zum Ausschluss führen.
Für privat bezahlte Sitzungen gilt dies nicht!

Berufliche Coaching Leistungen können normalerweise steuerlich berücksichtigt werden. Die Honorarkosten für psychotherapeutische Sitzungen können ebenfalls unter Umständen bei der Steuer geltend gemacht werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater.